ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG

    • 1.1. Für den Geschäftsverkehr mit Caravanes Treyvaud SA gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit Caravanes Treyvaud SA verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
  2. BESTELLUNG, LIEFERUNG, ÜBERGABE DER PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

    • 2.1. Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von Caravanes Treyvaud SA elektronisch erfasst, so dass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Online-Shop überprüfen kann. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im Online-Shop erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend Caravanes Treyvaud SA mitzuteilen. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
    • 2.2. Die von Caravanes Treyvaud SA angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von Caravanes Treyvaud SA ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Caravanes Treyvaud SA in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten.Caravanes Treyvaud SA haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine Vertragsverletzung von Caravanes Treyvaud SA  zurückzuführen ist.
    • 2.3. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen Caravanes Treyvaud SA  zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
    • 2.4. Caravanes Treyvaud SA wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
  3. ANGEBOTE UND PREISE 

    • 3.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
    • 3.2. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Caravanes Treyvaud SA verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), ab Lager Caravanes Treyvaud SA. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung sind in den Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Die Portokonditionen sind in den „Transportkonditionen“ definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
    • 3.3. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch Caravanes Treyvaud SA  berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für Caravanes Treyvaud SA, nachdem der Kunde bei Caravanes treyvaud SA Produkte bestellt hat, berechtigt dies Caravanes Treyvaud SA, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.
  4. ABNAHME UND PRÜFUNG (beschädigte Ware bei Ankunft)

    • 4.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.
    • 4.2. Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.
    • 4.3. Mängel nach Ziff. 4.1 und 4.2 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 5.4 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.
    • 4.4.  Im Gewährleistungsfall ist Caravanes Treyvaud SA nach ihrer Wahl berechtigt: - gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern, - den Kaufpreis zurückzuerstatten - oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.
    • Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
  5. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

    • 5.1. Mit dem Versand bzw. der Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
  6.  ZAHLUNGSKONDITIONEN

    • 6.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von Caravanes Treyvaud SA 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Caravanes Treyvaud SA kann einen Verzugszins in Höhe von 8% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.
    • 6.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Caravanes Treyvaud SA ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
    • 6.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Caravanes Treyvaud SA angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Caravanes Treyvaud SA berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.
    • 6.4.Alle Forderungen von Caravanes Treyvaud SA, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn
      (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder
      (b) auf Verlangen von Caravanes Treyvaud SA nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Caravanes Treyvaud SA an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Caravanes Treyvaud SA  zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
    • 6.5. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Caravanes Treyvaud SA behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
  7.  EIGENTUMSVORBEHALT

    • 7.1. Die von Caravanes Treyvaud SA gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Caravanes Treyvaud SA, bis Caravanes Treyvaud SA den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Caravanes Treyvaud SA ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Caravanes Treyvaud SA umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
    • 7.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Caravanes Treyvaud SA gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
  8. RÜCKSENDUNG VON PRODUKTEN

    • 8.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Caravanes Treyvaud SA und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer Rücknahme-Nummer zu erfolgen. Für Produkte, die wir nicht an Lager haben (Beschaffungsprodukte) und Aktions-Produkte (Promotion) ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
    • 8.2. Caravanes Treyvaud SA  behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
    • 8.3. Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von Caravanes Treyvaud SA veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. Caravanes Treyvaud SA behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
  9.  GARANTIE

    • 9.1.  Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Caravanes Treyvaud SA keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
    • 9.2 Die Gewährleistung von Caravanes Treyvaud SA für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Caravanes Treyvaud SA und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Caravanes Treyvaud SA besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
    • 9.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
    • 9.4. Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Caravanes Treyvaud SA schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt: a) unzulängliche Wartung; b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; c) zweckwidrige Benutzung der Produkte; d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör; e) natürliche Abnutzung; f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung; g) Modifikationen oder Reparaturversuche; h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Caravanes Treyvaud SA noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
    • 9.5. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Caravanes Treyvaud SA bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
  10. HAFTUNG

    • 10.1.Caravanes Treyvaud SA haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von Caravanes Treyvaud SA oder den von Caravanes Treyvaud SA beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
    • 10.2. Jede weitergehende Haftung von Caravanes Treyvaud SA, deren Hilfspersonen und der von Caravanes Treyvaud SA  beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
    • 10.3. Caravanes Treyvaud SA verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
  11. VERTRAULICHKEIT

    • 11.1. Der Kunde verpflichtet sich, Preislisten von Caravanes Treyvaud SA sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit Caravanes Treyvaud SA zu verwenden.
  12. HERSTELLERREPORTING, DATENSCHUTZ

    • 12.1. Der Kunde anerkennt, dass Caravanes Treyvaud SA im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.
  13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

    • 13.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.
    • 13.2.  Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Payerne VD.
    • 13.3. Im Falle von Streitigkeiten oder Auslegungsschwierigkeiten haben die allgemeinen Verkaufsbedingungen in französischer Sprache Vorrang vor jeder anderen Übersetzung..